Kurzrufzeichen mit 1-buchstabigem Suffix

Da unser Radioklub (X38) vor einigen Tagen die Urkunde für die Zuteilung des Contest Call’s : “ DL2X “ erhalten hat , hier ein kurzes UpDate zum Thema:
Zuteilung eines Rufzeichens für Contest Stationen: “ 1st. Buchstab. im Suffix “ ( Beispiel :“ DL2X “ / DK2AT- Stand: 18-08-2020 )
 
1. Antrag mit Formblatt der BNtzA : „Antrag auf Zuteilung oder Verlängerung der Zuteilungsdauer eines Clubstationsrufzeichens
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AntraegeFormulare/Antrag_auf_Zuteilung_eines_Klubstationsrufzeichens.pdf

 
Spalten des Antrags/ Formblatt ausfüllen, u.a. :
 
1.1 Name / Anschrift / Call des Verantwortlichen usw.
1.2 Standort der Amateurfunkstelle ; Zuordnung zu einem DARC e.V. Ortsverband
1.3 Zuteilungsdauer : 5 Jahre ( gewünschter Zeitraum; max 5 Jahre ; dann per Antrag verlängern, kostenfrei)
1.4 Angabe zum Anlass : “ Contest- Rufzeichen “
1.5 Rufzeichenwunsch ( max. drei) , bitte vorher prüfen, welche DL- Rufzeichen zur Verfügung stehen ; ( Klasse A od. E )
1.6 Veröffentlichung in der Rufzeichenliste der BNtzA gewünscht : Ja/ Nein
1.7 Ort / Datum / Unterschrift des Antragstellers
1.8 Bennung des obigen Antragstellers durch den Ortsverbandsvorsitzende des DARC e.V. ; Unterschrift des OVV ! (wichtig ) ; OV- Stempel (falls vorhanden)
 
2. Antrag an :
 
Bearbeiter ab 01-07-2020 ist : Ute Neubauer-Löcherbach
Bundesnetzagentur
DLZ 10
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund
Tel: 0231/ 9955-220 | Fax: 0231/ 9955-180
E-Mail: Ute.Neubauer-Loecherbach@BNetzA.de bzw: dort10-postfach@bnetz.de
 
alternativ:
Bundesnetzagentur
Außenstelle Dortmund
Ralf Bürger
Leiter Dienstleistungszentrum 10 (DLZ10)
(Amateurfunkverwaltung)
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund
Tel.: (0231) 9955 – 214
E-Mail: Ralf.Buerger@BNetzA.de

3. Zuteilung des Contest- Rufzeichens : “ Urkunde “ ( Bearbeitungszeit ca. 6..8 Wochen)
4. Gebührenbescheid

Hinweis von DL6DH:
Wenn ihr für das Call den QSL-Service des DARC in Anspruch nehmen wollt, dann sollte die eingetragene Organisation am besten ein OV sein oder ihr braucht einen OV-Beschluss, dass trotz der eingetragenen Vereinigung diese zum OV gehörig ist. (Eingetragen bezieht sich hier auf den Antrag für das Call und die Urkunde, nicht die Rechtsform.). Nur dann kann das Call auch über den QSL Service versorgt werden. Andere Möglichkeit ist eine Individualmitgliedschaft im DARC.